Berliner Bahnhof

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Er ist einer der größten Kreuzungsbahnhöfe Europas und steht auf einer Art „grüner Wiese“ mit viel Platz um sich herum: der neue Berliner Hauptbahnhof, der im Mai diesen Jahres triumphal zum Wohle der Reisenden eröffnet wurde. Die Homepage der Deutschen Bundesbahn feiert das filigrane Bauwerk, das für sie eine logistische Herausforderung darstellte und immer noch darstellt. Das Büro des Hamburger Architekten Meinard von Gerkan, das schon mal die „ideale Stadt“ in China bauen darf, hatte sich mit dem Berliner Bahnhof an Tradition und Moderne gehalten, einen wirklich konsequent leichten, lichtdurchfluteten Raum geschaffen. Doch – und da kennt die Bahn dann nix – weil irgendetwas nicht ganz in die Logistik passte, hat man von seiten des Bauherrn kurzerhand ein ortsansässiges Architekturbüro beauftragt, den Bau hier ein wenig zu kürzen und dort mal eben eine Zwischendecke mit Baumarktcharme einzuziehen. So wurde der von Kunsthistorikern schon als richtungsweisend gefeierte Bahnhofsbau dermaßen in seiner Wirkung beschnitten, dass der ansonsten nicht als Prozesshansel verschriene Architekt vor Gericht zog. Und: Hurra! Er hat gewonnen. Mit heutigem Urteil vom Berliner Landgericht erging die Auflage für die Deutsche Bahn, die den Berliner Bahnhof gerne als Vorzeigeobjekt nutzt, die olle Flachdecke wieder rückzubauen. Na klar, das Unternehmen will in die Berufung gehen. Man jammert, dass dies mindestens 30 Millionen Euro kosten würde und drei Jahre Bauzeit den reibungslosen Verkehr beeinträchtigen würde. Tja, hätten sie sich halt früher überlegen müssen, ob sie so selbstherrlich in die architektonischen Details hätten eingreifen sollen. Das Urteil ist auf jeden Fall ein deutliches Signal in Richtung der so häufig schwelenden Urheberrechts-Problematik. Und wird damit eindeutig von mir begrüßt und beklatscht.
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Eindrucksvoll zeigt die beleuchtete Architektur, was sie kann!

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Ein Kommentar

  1. Es versteht sich, dass Bahnchef Hartmut Mehdorn gar nicht glücklich mit der Gerichtsentscheidung ist. Unterdessen hat er Gegenwehr bis zur letzten Instanz angekündigt und Meinhard von Gerkan einen „Egotrip“ vorgeworfen. Seine ins Feld geführte „Preisverantwortung“ wirkt allerdings als Argument nur mager gegen Gerkans Argument, dass zur Verantwortung auch das Bewusstsein zähle, dass Architektur sowohl ein Zeugnis der Gegenwart als auch ein Abbild der Gesellschaft sei. „Man kann ein Bauwerk nicht einfach verstümmeln und verunstalten“, meint er. Recht hat er!

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