Künstlersozialkasse


Ist derjenige ein Künstler, der in die Künstlersozialkasse aufgenommen wird? Mh, wäre mal zu überlegen, ob dies ein Kriterium für Kunst sein könnte. Die Idee, Kunstschaffende darin zu unterstützen, Kunst zu schaffen, indem man ihnen bei der Beschaffung des täglichen Brotes ein wenig unter die Arme zu greifen, finde ich ja grundsätzlich gut. Allerdings ist der Verwaltungsaufwand und die auszufüllenden Begleitbögen schon wieder eine Hürde, die gerade kreative Menschen kaum zu nehmen wissen. So kommt es dann auch immer wieder vor, dass sich dort Menschen, die vom Künstler Lichtjahre entfernt sind, als Versicherte wiederfinden, nur weil sie findige Marketingmenschen sind, die BWL studiert haben, oder Ähnliches und den ein oder anderen Konzepttext in ihrem Job verfassen müssen und sich deswegen als ultra kreativ ansehen. Aber man will nicht meckern. Schon gut, dass es sie gibt, die Künstlersozialkasse. Allerdings gibt es derzeit auch immer wieder ein Gerüttel an den Strukturen und z.B. die Klage eines Tätowierers, der sich hier auch versichert finden will, führte zu einer ausführlichen Debatte im Bundestag. Der Kulturrat berichtet hier sehr aktuell in seinem neuesten Newsletter.
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Einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes zufolge ist also Tätowierung eindeutig keine Kunst. Dass es angefangen von den interessanten kulturgeschichtlichen Wurzeln der Körperbemalung bis hin zu den aktuellen Stars einer neuen Subkultur – wie z.B. Alex Binnie – wirklich mehr Aspekte eines Kunstwerkes gibt, wurde hier natürlich völlig außer acht gelassen. Daher im Nachfolgenden noch einmal die Diskussion um die Frage, wer in die Künstlersozialkasse darf im O-Ton für alle, die es genauer wissen wollen.


1. März, 82. Plenarprotokoll, TOP 13 KSK
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 13 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze
– Drucksachen 16/4373, 16/4419 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Kultur und Medien
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch; dann ist es so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile Kollegin Angelika Krüger-Leißner, SPD-Fraktion, das Wort.
Angelika Krüger-Leißner (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einsicht, die den Gesetzgeber Anfang der 80er-Jahre dazu bewogen hat, die Künstlersozialversicherung einzuführen, gilt im Grundsatz auch heute noch unverändert, denn geringes Einkommen und ein hohes Berufsrisiko begründen ein erhöhtes Schutzbedürfnis der Kulturschaffenden in sozialer Hinsicht.
Inzwischen gibt es diesen Versicherungszweig ein Vierteljahrhundert, und die Bilanz ist eindeutig positiv. Die Künstlersozialversicherung bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten nicht nur Absicherung im Alter und im Krankheitsfall, nein, sie ist auch ein unverzichtbares Instrument der Kulturförderung und zu einem wichtigen Pfeiler in der Kulturwirtschaft insgesamt geworden. Deren Bedeutung nimmt gerade in jüngster Zeit enorm zu, und sie wird auch in Zukunft weiter zunehmen. Übrigens ist dies eine der Ursachen für die stark gestiegenen Versichertenzahlen.
Wer mit europäischen Kollegen über unsere Künstlersozialversicherung spricht, erfährt, dass sie im europäischen Ausland als vorbildliche kultur- und sozialpolitische Errungenschaft geschätzt wird.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Viele Sozialpolitiker in Europa würden sehr gern solch ein System selber einführen; sie beobachten übrigens sehr genau, wie sich die Künstlersozialversicherung bei uns weiterentwickelt und mit welchen Änderungen wir sie fortschreiben.
Aber wir wissen nur zu gut, dass wir um des Erhaltes willen auch verändern und anpassen müssen, denn die Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes und der Demografie haben keinen Bogen um die Künstlersozialversicherung gemacht. Wie die anderen gesetzlichen Versicherungen hat auch sie zunehmend mit einer Schieflage zwischen Einnahmen und Ausgaben zu kämpfen. So ist die Künstlersozialversicherung von verschiedenen Seiten unter Kostendruck geraten.
Zum einen hat sich die Zahl der Versicherten, also der Leistungsempfänger, deutlich erhöht – derzeit sind es über 150 000 Versicherte -, während die Beitragseinnahmen eher stagnieren. Außerdem sind die Ausgaben für die gesundheitliche Versorgung weiter gestiegen.
Zum anderen erlaubt es der auch bei den Unternehmen zunehmende Kostendruck nicht, dass die Künstlersozialabgabe beliebig in die Höhe getrieben wird, und schließlich – wir wissen das nur zu gut – machen die Zwänge in den öffentlichen Haushalten auch vor dem Bundeszuschuss für die Künstlersozialversicherung nicht halt.
Die benannten Probleme werden von interessierter Seite gerne zum Anlass genommen, das ganze System in Zweifel zu ziehen, aber mit der vorliegenden Novelle brechen wir solchen Versuchen die Spitze.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Lassen Sie mich vor allen Dingen eines deutlich sagen: Erklärtes Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Künstlersozialversicherung zu stabilisieren und zukunftsfest zu machen. Ich prophezeie: Mit den geplanten Maßnahmen wird dies auch gelingen, denn damit werden die Finanzierungsreserven im System selbst systematisch erschlossen. Die Ausgabenseite wird deutlich entlastet, indem nur die wirklich Berechtigten in den Genuss der Künstlersozialversicherung kommen.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das steht so aber noch nicht im Gesetzentwurf drin!)
Das erreichen wir durch ein verbessertes Mitwirken der Künstler und Publizisten und durch Kontrollen. Die Einnahmeseite wird verbessert, ohne dass der Abgabensatz steigen muss, im Gegenteil: Aufgrund der systematischen Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmen ist zu erwarten, dass sich der Kreis der Zahler deutlich erhöht. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird in diesem Zusammenhang eine wichtige Aufgabe kurzfristig übernehmen. Das eröffnet eine realistische Perspektive für eine weitere Senkung der Künstlersozialabgabe, was wiederum ganz entscheidend für ihre Akzeptanz und die Stärkung des Systems ist.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da bin ich fast geneigt, zu klatschen, Frau Krüger-Leißner!)
Ich freue mich, dass wir in der Koalition den Reformbedarf bei der Künstlersozialversicherung sehr schnell und im guten Einvernehmen angegangen sind. Wir haben schließlich schon in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, was wir nun umsetzen.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Seid ihr denn bereit, mit uns darüber zu reden? Oder verweigert ihr euch wieder?)
Ich freue mich aber auch über die Zustimmung der Länder.
(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])
– Ein Lob an die Länder, gut.
Die Stellungnahmen der Verbände mit Ausnahme der BDA – man höre -, die die KSV komplett abschaffen will,
(Jörg Tauss [SPD]: Pfui!)
haben keine Fundamentalkritik erkennen lassen. Es werden Einzelfragen thematisiert, die in der weiteren Beratung noch einmal auf ihre Berechtigung abzuklopfen sind. Festzuhalten bleibt aber, dass wir mit der Novelle auf dem besten Wege sind, das zu stabilisieren, was sich bewährt hat.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU])
Ich möchte an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass es mit der Sicherung der Finanzen der Künstlersozialversicherung allein nicht getan ist. Wir müssen ganz genau darauf achten, dass das Gesetz seinen Zweck, die soziale Absicherung bedürftiger selbstständiger Künstler und Publizisten, auch tatsächlich erfüllt.
(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Richtig!)
Es mehren sich Hinweise auf Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt der Kulturwirtschaft. Bei den Auftraggebern bzw. Verwertern gibt es unübersehbar die Tendenz, die Abgabenpflicht auf die Kulturschaffenden abzuwälzen. Das geschieht übrigens völlig rechtskonform auf der Grundlage geltender Gesetze, allerdings unter fantasievoller Gestaltung der Geschäfts- und Vertragsbeziehungen – um es einmal vorsichtig zu formulieren.
(Jörg Tauss [SPD]: Sehr vorsichtig!)
– Ja.
Solche Phänomene markieren einen Wandel des Arbeitsmarktes und der Erwerbsbedingungen. Dieser Wandel droht die Schutz- und Förderintention des Gesetzgebers für die Kulturschaffenden auszuhebeln. Ich muss feststellen: In einigen Bereichen halten Arbeits- und Sozialrecht ganz offensichtlich nicht Schritt mit dem rasanten Wandel der Arbeitswirklichkeit von Kulturschaffenden. Wenn es Aufgabe des Staates ist, Kunst und Kultur zu fördern, dann muss er auch darauf achten, dass geltende Gesetze der Lebens- und Arbeitswirklichkeit der Kulturschaffenden gerecht werden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Vor diesem Hintergrund werden wir uns, so glaube ich, das SGB III noch einmal genau anschauen müssen. Nicht von ungefähr heißt es in der Koalitionsvereinbarung: „Bei Gesetzgebungsverfahren sind die besonderen Belange … der Künstler und Kulturschaffenden zu berücksichtigen.“
(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])
Ich glaube, mit diesem Gesetzentwurf machen wir genau das Richtige. Wir handeln nämlich in diesem Sinne.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir die bewährte Künstlersozialversicherung, indem wir die finanzielle Basis der Künstlersozialversicherung sichern, indem wir für mehr Beitrags- und Abgabengerechtigkeit für alle Seiten sorgen und indem wir sie zu einem integralen Bestandteil unseres sozialen Sicherungssystems festigen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Ich erteile das Wort Kollegen Heinrich Kolb, FDP-Fraktion.
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Künstlersozialversicherung ist die Grundlage der sozialen Sicherung von selbstständigen Künstlern und Künstlerinnen. Die FDP hat dieses Instrument Anfang der 80er-Jahre mitbegründet und will es für die Zukunft erhalten und fortentwickeln.
(Beifall bei der FDP)
Ich denke, trotz der Erfolge bei der Stabilisierung der Finanzen der Künstlersozialversicherung in den vergangenen Jahren und den damit verbundenen Beitragssenkungen sollten und müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Kostendruck auf Künstler und Verwerter langfristig zu mindern.
In diesem Sinne begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion den vorgelegten Gesetzentwurf, der Ergebnisse eines seit 2004 bestehenden runden Tisches zur Stärkung der Künstlersozialversicherung aufgreift. Der Gesetzentwurf entspricht zugleich einigen Forderungen des Antrags der FDP-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Finanzierung der Künstlersozialversicherung sichern“ aus dem Jahre 2005.
Ich möchte kurz auf die vorgeschlagenen Regelungen eingehen und noch einen Vorschlag für einen weiteren Reformschritt machen. Hinsichtlich der Überprüfung der Abgabenpflicht der Verwerter zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Finanzierungsgrundlage und die Beitragsgerechtigkeit dadurch zu stärken, dass die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen stärker daraufhin kontrolliert werden, ob sie ihre Abgabenpflichten tatsächlich erfüllen. Kollegin Krüger-Leißner hat es schon gesagt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen – Verstärkung der stichprobenartigen Kontrollen und Abgleichung der Daten mit der Rentenversicherung – sind aus unserer Sicht zur Erreichung dieses Ziels geeignet.
Es macht auch Sinn, die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung dafür einzusetzen, die Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung besser als bisher zu erfassen. Ob auf diesem Weg, Frau Krüger-Leißner, eine nahezu vollständige Erfassung der abgabepflichtigen Arbeitgeber erreicht werden kann, bleibt abzuwarten. Positiv ist auf jeden Fall, dass die Wahrnehmung der Prüfaufgaben durch die Rentenversicherung ohne die Schaffung neuer Stellen erfolgen soll.
Hinsichtlich der Überprüfung der Abgabenpflicht der Versicherten soll eine dauerhafte, jährliche Befragung einer wechselnden Stichprobe erfolgen. Auch diese Maßnahme ist sinnvoll. Sie kann die Einnahmen der Künstlersozialversicherung erhöhen und helfen, das Ziel der Beitragsgerechtigkeit herzustellen.
An der Stelle bleibt im Gesetzentwurf leider offen, mit welchem Personalaufwand diese vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen sind. Es wäre aus unserer Sicht wünschenswert, wenn ein eventuell bei der Künstlersozialversicherung entstehender Personalbedarf aus Personalüberhang bei der Rentenversicherung gedeckt werden könnte. Einen solchen Personalüberhang scheint es bei der Rentenversicherung ja zu geben. Wir haben 2004 die Organisationsreform beschlossen. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen müsste es im Jahr 2007 möglich sein, die durch Effizienzgewinne in der Organisation gewonnenen Stellen anderweitig einzusetzen. Wir haben erst kürzlich zur Kenntnis genommen, dass für öffentliche Kurse über Altersvorsorge an den Volkshochschulen ganz offensichtlich Freiräume bestanden. Vielleicht kann man das auch für die Künstlersozialversicherung nutzen.
(Beifall bei der FDP)
Darüber hinaus darf neben der Stärkung der Einnahmeseite nicht vergessen werden, die Ausgabenseite klarer zu fassen und womöglich zu begrenzen. Hintergrund dieser Forderung ist, dass die Zahl der Versicherten in der Künstlersozialversicherung aufgrund der Attraktivität künstlerischer Berufe, aber auch aufgrund veränderter Formen der Beschäftigung und mehr Selbstständigkeit im künstlerischen Bereich seit Jahren zunimmt. Deswegen sollten die Versicherungsleistungen besser als bisher auf den Personenkreis, der wirklich der solidarischen Sozialkasse bedarf und dem Fördergedanken der Künstlersozialkasse entspricht, beschränkt werden.
Dabei sollte insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der letzten Jahre eine präzisere gesetzliche Abgrenzung des Künstlerbegriffs gegenüber vorwiegend handwerklichen Tätigkeiten mit künstlerischem Einschlag erfolgen. Richtig und wegweisend in diesem Sinne sind die Urteile des Bundessozialgerichtes, wie etwa die, die Tätowierer oder auch Teezeremonienmeister von der Künstlersozialversicherung ausschließen; zuletzt das Urteil von gestern.
Darüber hinaus wäre es sinnvoll, durch gesetzliche Leitlinien und Klarstellungen der Künstlereigenschaft Rechtssicherheit zu schaffen, wobei der Künstlerbegriff gegenüber der Entstehung neuer künstlerisch geprägter Berufsformen grundsätzlich offen gehandhabt werden muss. Ich vermisse bis heute im Gesetzentwurf eine Konkretisierung. Im Begründungsteil, Frau Kollegin Krüger-Leißner, heißt es, dass „eine sachgerechte Beschreibung des Kreises der Begünstigen vorzunehmen ist …“. Im Gesetzestext ist eine solche Beschreibung bisher nicht zu finden.
Insgesamt enthält der vorgelegte Gesetzentwurf sinnvolle Vorschläge, um die Künstlersozialversicherung zu sichern. Ich sehe gute Chancen, den guten Willen der Koalition vorausgesetzt, dass dieser Gesetzentwurf auf der Basis einer breiten Mehrheit verabschiedet werden kann. Ich denke, die Politik sollte wie bisher weiterhin eng mit den Betroffenen und den Verbänden zusammenarbeiten, um die soziale Sicherung der Künstler und Publizisten in Deutschland zu gewährleisten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Ich erteile das Wort Gitta Connemann, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Gitta Connemann (CDU/CSU):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im November 2004 kursierte das Gerücht, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft werden soll.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ja! Rot-Grün war alles zuzutrauen!)
Es mobilisierte damals viele Hundert Künstler und Journalisten zu einer Mail- und Briefaktion; einige von uns werden sich sicherlich noch daran erinnern.
Hintergrund war eine Anhörung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“. Diese war fälschlicherweise in den Verdacht geraten, die Errungenschaft der Künstlersozialversicherung infrage stellen zu wollen. Tatsächlich verfolgte die Enquete-Kommission mit ihrer Anhörung aber das Ziel, die Künstlersozialversicherung zukunftsfest zu machen. Fraktionsübergreifend gilt die Erkenntnis – das zeigte sich auch am Beitrag von Herrn Dr. Kolb -: Die Künstlersozialversicherung und die ausführende Künstlersozialkasse sind unverzichtbar.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Beifall bei der FDP)
Ich habe Ihnen den damaligen Aufruhr ins Gedächtnis gerufen, weil er zweierlei zeigt: zum einen, dass wir es mit einem Thema zu tun haben, das in der Öffentlichkeit außerordentlich sensibel wahrgenommen wird, zum anderen und vor allem, dass wir heute über eine Einrichtung sprechen, die für viele Künstlerinnen und Künstler in diesem Land von existenzieller Bedeutung ist.
Zwar fehlt es Deutschland, dem Land der Dichter und Denker, dem Land der Komponisten und Künstler, nach wie vor an einem grundgesetzlichen Bekenntnis zur Kultur;
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Kollege Burgbacher arbeitet daran!)
das bedaure ich persönlich sehr. Aber die deutsche Politik hat im Vergleich zu anderen Staaten schon sehr frühzeitig das berechtigte Bedürfnis der Künstlerinnen und Künstler erkannt, ein Stück sozial abgesichert zu werden. Das damals verabschiedete Künstlersozialversicherungsgesetz ist bis heute europaweit einmalig.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Ja! Es ist ein Meilenstein!)
Seitdem können sich selbstständige Künstler und Publizisten im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichern. Vor der Einführung des Gesetzes hatten sie keinerlei soziale Absicherung. Für sie wurde ein eigenes Versicherungssystem geschaffen, und das aus gutem Grund, so das Bundesverfassungsgericht:
Die Künstler bringen höchstpersönliche Leistungen … Daraus erwächst eine besondere Verantwortung … für die soziale Sicherung selbständiger Künstler und Publizisten, ähnlich der der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer.
CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag deshalb ausdrücklich zur Künstlersozialversicherung als einem wichtigen Instrument der Kulturförderung und der sozialen Sicherung der Künstlerinnen und Künstler bekannt. Es wurde aber auch Handlungsbedarf gesehen. Zum einen muss die Finanzierung auf ein stabileres Fundament gestellt werden. Sie erfolgt zu 50 Prozent durch die Versicherten, zu 30 Prozent durch die Verwerter und zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss; damit nimmt der Bund seine kultur- und sozialpolitische Verantwortung für Künstler und Publizisten wahr.
(Beifall des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU] sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD])
Der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung hat sich in den letzten Jahren massiv erhöht. Die Ursachen sind vielfältig. Das Durchschnittseinkommen von Künstlerinnen und Künstlern liegt bei nur 11 000 Euro – ich betone: pro Jahr. Die Anzahl der Versicherten nimmt seit Jahren zu. Der Anteil der selbstständigen versicherten Künstlerinnen und Künstler steigt, und zwar aus vielen Gründen; die Kollegin Krüger-Leißner hat einige aufgeführt.
Es fehlen Arbeitsplätze im Bereich der abhängigen Beschäftigung. Dennoch sind die Kultur- und Medienberufe außerordentlich attraktiv. Die Selbstständigkeit birgt für Unternehmen und Tätige leider auch die Möglichkeit, Beiträge an die Sozialversicherung zu sparen. Schließlich drängen auch Tätige in die Künstlersozialversicherung, die die Voraussetzung dafür eigentlich nicht erfüllen – das ist bereits angesprochen worden -, seien es Tätowierer oder andere Berufsgruppen wie Schlammcatcher.
Der dadurch erhöhte Finanzbedarf hat seinerseits Folgen: Der Bundeszuschuss musste erhöht werden und auch die Künstlersozialabgabe. Dies wirkt sich auf die Wettbewerbsfähigkeit in der Kultur- und Medienwirtschaft aus. Dieser Wettbewerb wird dadurch verschärft, dass eine Anzahl von eigentlich abgabepflichtigen Unternehmen ihre Pflicht nicht erfüllen. Damit erhöht sich die Last für die anderen, gesetzestreuen Verwerter. Diese fordern mit den anderen Mitgliedern des runden Tisches „Stärkung der Künstlersozialversicherung“ seit längerem mehr Beitragsgerechtigkeit im Versicherten- und Verwerterbereich.
Es wurden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem BKM Strategien erarbeitet, die uns jetzt als Gesetzentwurf vorliegen. So soll die Prüfung der Verwerter auf die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung übertragen werden. Dort besteht ein Apparat, mit dem mittelfristig alle abgabepflichtigen Verwerter erreicht werden könnten. Das ist gut so. Denn die Künstlersozialabgabe ist keine freiwillige Leistung der Unternehmen, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich dieser Pflicht entzieht, handelt gesetzwidrig und verschafft sich damit einen rechtswidrigen Vorteil. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Durch die unterstützende Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung wird die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven mehr Raum für ihre originären Aufgaben erhalten; deshalb braucht sie keine Aufstockung, Herr Dr. Kolb. Die Prüfbefugnisse werden zukünftig gestärkt: So soll dauerhaft die jährliche Befragung einer wechselnden Stichprobe von mindestens 5 Prozent der Versicherten durchgeführt werden, bei der die tatsächlichen Einkommen der letzten drei Jahre erhoben werden sollen. Damit werden die Mitglieder der KSK übrigens nicht kriminalisiert, wie zurzeit auf mancher Internetseite zu lesen ist. Vielmehr wird auf diese Weise sichergestellt, dass nur der Kreis der tatsächlich Berechtigten Mitglied in der Künstlersozialkasse ist. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist nun einmal die erwerbsmäßige und dauerhafte Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als Künstler oder Publizist. Es gibt Begehrlichkeiten; das Tätowiererurteil des BSG vom gestrigen Tage, aber auch das Trauerrednerurteil zeigen das. Ob sich daraus weitergehender Handlungsbedarf ergeben wird, wird auch Gegenstand des Abschlussberichts der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ sein.
(Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner)
Vor einer Woche traf eine Delegation der Enquete-Kommission in Leipzig den Maler Michael Triegel. Er ist noch keine 40, trotzdem zählt er heute international zu den bekanntesten deutschen Künstlern.
(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Ein exzellenter Mann!)
In seinem Atelier auf dem Gelände der Alten Baumwollspinnerei, der Wiege der Neuen Leipziger Schule, erzählte er uns – Wolfgang Börnsen war dabei -, dass er seit Mitte der 90er-Jahre in die KSK einzahlt – damals als junger Absolvent der Hochschule für Grafik und Buchkunst, heute als ein aufstrebender Star der internationalen Kunstszene -, und das, wie er betonte, aus Überzeugung von der Notwendigkeit dieser Einrichtung. Für mich zeigt gerade dieses Bekenntnis eines Künstlers, der sich auch anderweitig versichern könnte, deutlich den Wert der Einrichtung, die wir haben.
Wer Triegels Werke kennt, weiß, dass er mit der christlichen Ikonografie spielt. Die Wahl seiner Motive habe aber nichts mit Glauben zu tun, hat er uns in unserem Gespräch gesagt, höchstens mit einer Sehnsucht danach. Hier hat sich also der Künstler als zeitgenössischer Romantiker gezeigt.
Meine Damen und Herren, angesichts der überaus problematischen sozialen Lage vieler Künstlerinnen und Künstler in Deutschland dürfen wir politisch Verantwortlichen uns nicht in das romantisch verklärte Bild vom zwar armen, aber schönen Künstlerleben flüchten. Arm ist nicht sexy! Verantwortungsvolle Politik heißt für mich und die CDU/CSU-Fraktion, die Rahmenbedingungen der sozialen Absicherung der Künstler zu stärken und fortzuführen,
(Beifall bei der CDU/CSU)
damit sie nicht wie bei Caspar David Friedrich am Kreidefelsen ins Leere blicken bzw. ins Leere fallen, wenn sie das Rentenalter erreichen. Denn was wären Kunst und Kultur in Deutschland ohne die Künstlerinnen und Künstler in unserem Land?
(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Wohl wahr!)
Die Künstlersozialversicherung verkörpert diese Anerkennung, dieses Bekenntnis. Stärken wir sie also gemeinsam!
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Das Wort hat die Kollegin Katja Kipping, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Katja Kipping (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Künstlersozialkasse leistet in der Tat eine gesellschaftlich sehr wichtige Aufgabe, indem über sie der soziale Schutz der selbstständigen Künstler und Publizisten organisiert wird. Denn abgesehen von einigen Prominenten ist gerade die Kreativbranche von einer durchaus prekären und unsicheren Auftragslage geprägt. Viele Selbstständige in diesem Bereich kommen nach eigener Einschätzung irgendwie über die Runden, solange sie gesund bleiben. Sie können es sich nicht leisten, krank zu werden und einen Auftrag zu verpassen.
Wir können also froh sein, dass sich die Künstler und Publizisten nicht von der unsicheren Auftragslage entmutigen lassen; denn um wie viel ärmer wäre unsere Gesellschaft ohne das Wirken der Kunst- und Kulturschaffenden. Künstler und Publizisten tragen damit auf ihre Art und Weise zu dem gesellschaftlichen und kulturellen Reichtum unserer Gesellschaft bei. Umso mehr sind wir in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass sie auch renten- und krankenversichert sind.
(Beifall bei der LINKEN)
Seit ihrer Gründung hat die Bedeutung der Künstlersozialkasse deutlich zugenommen; einige Zahlen wurden schon genannt. Waren anfangs noch rund 12 000 Personen versichert, so ist jetzt die Zahl auf über 150 000 angestiegen. Ihre Bedeutung wird weiter wachsen und damit auch die Zahl der Versicherten.
Dafür gibt es gute Gründe. Die Arbeitswelt ist im Wandel. Während im 21. Jahrhundert der Bedarf an Arbeitskräften in Landwirtschaft und Industrie abnimmt, nimmt der Bedarf an kulturellen, kommunikativen und publizistischen Tätigkeiten zu. Schon aufgrund von technologischen Entwicklungen nimmt die Zahl der Medien und damit auch der Menschen zu, die in diesem Bereich tätig sein können.
Früher galt es als selbstverständlich, dass zum Beispiel Landschaftsmaler unter den Begriff Künstler fielen; man hat nicht daran gedacht, auch Layouter diesem Bereich zuzuordnen. Inzwischen wird auch diese Tätigkeit über die KSK abgesichert.
Diese wachsende Bedeutung stellt Anforderungen an die Finanzierung der Künstlersozialkasse, denen wir uns stellen müssen. Es darf aber auf keinen Fall passieren – leider ist der Gesetzentwurf ein kleines bisschen von diesem Geist geprägt -, dass wir die Finanzprobleme der Künstlersozialkasse lösen, indem wir den Kreis der Zugangsberechtigten eingrenzen und womöglich noch einen Teil der Versicherten herausdrängen.
(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Eben nicht!)
Wir werden die Details noch im Ausschuss behandeln.
Mit einem Punkt habe ich ein Problem: Wenn den Versicherten ein zusätzlicher Prüfaufwand auferlegt wird, ist das vor allem im Hinblick auf die Geschichte problematisch. Ursprünglich wurden die Beiträge in zwei Schritten festgelegt: zuerst vorläufig aufgrund von Schätzungen; am Jahresende folgte dann die definitive Festlegung nach dem tatsächlichen Einkommen.
Dieses Zweischrittverfahren wurde abgeschafft und durch ein Schätzverfahren ersetzt, mit dem das gesamte Prognoserisiko auf die Künstler und Publizisten abgewälzt wurde. Es wurde nicht etwa deshalb in die Wege geleitet, weil die Künstler darum gebeten hätten; vielmehr erschien der Künstlersozialkasse der Aufwand für ein Zweischrittverfahren zu groß.
Ich finde, wenn schon das Prognoserisiko auf die Versicherten abgewälzt wird, dann sollte man sie jetzt nicht noch unter einen solchen Generalverdacht stellen.
(Beifall bei der LINKEN)
Gemeinsam mit Verdi befürchte ich, dass die verschärften Prüfungen für eine Art Bestandsreinigung missbraucht werden, die zulasten der Künstler und Publizisten geht. Die Künstler, deren tatsächliche Einkommen womöglich unter der Grenze von 3 900 Euro pro Jahr liegen, werden in Zukunft wahrscheinlich erhebliche Probleme bekommen.
Wir dürfen die finanziellen Probleme der Künstlersozialkasse nicht dadurch lösen, dass wir Versicherte ausgrenzen oder herausdrängen. Angesichts des Wandels der Arbeitswelt steht es vielmehr auf der Tagesordnung, sich mit der Frage zu befassen, inwieweit der Kreis der Zugangsberechtigten ausgeweitet werden sollte. Ist es wirklich richtig, dass im 21. Jahrhundert Berufe wie Webarchitekt und Werbegestalter keinen Zugang zur Künstlersozialkasse haben?
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Markus Kurth, Bündnis 90/Die Grünen.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen begrüßt im Grundsatz die beabsichtigte Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Über die Notwendigkeit einer besseren Erfassung der Abgabepflichtigen wird schon seit Jahren diskutiert. Vielen Verwertern ist es unverständlich, dass bisher noch kein System entwickelt wurde, mit dem alle Abgabepflichtigen erfasst und kontrolliert werden. Das ist nicht nur schädlich für die Künstlersozialkasse, sondern auch ungerecht denjenigen gegenüber, die ehrlich zahlen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Der Ehrliche ist der Dumme!)
Richtig ist insbesondere, dass bei dem vorliegenden Gesetzentwurf – Frau Kipping, das sollte man der Vollständigkeit halber erwähnen – beide Parteien, die Künstlerinnen und Künstler auf der einen Seite und die Verwerter auf der anderen Seite, gleichermaßen im Blickpunkt stehen.
Aus unserer Sicht verbleibt allerdings noch ein erheblicher Reformbedarf, um die Künstlersozialversicherung an neuere Entwicklungen anzupassen und die Zahl der Gerichtsverfahren um die Zugehörigkeit zur KSK zu reduzieren. Das berühmte Tätowiererurteil wurde schon genannt. Aber denken wir auch an den freiberuflichen Historiker, der Ausstellungen für Museen konzipiert. Wenn er mehr mit Texten arbeitet, dann ist er kreativ und darf die Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung beantragen. Wenn er eher gestalterisch tätig ist, also zum Beispiel Tafeln aufstellt, dann handelt es sich um eine technische Tätigkeit und er wird ausgegrenzt. Bei aller Unschärfe, die immer bleiben wird, müssen wir versuchen, klarere Regelungen zu finden.
Teilweise untergräbt die Künstlersozialversicherung selbst ihre eigenen legitimatorischen Grundlagen. Erst in der vorletzten Woche bin ich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel gestoßen. Dieses Gericht musste feststellen, dass die Übersetzung von Gebrauchsanweisungen keine kreative publizistische Tätigkeit ist. Es wurde tatsächlich versucht, einem nordrhein-westfälischen Elektrounternehmen Gebühren abzunehmen, weil es seine Gebrauchsanweisungen ins Englische hat übersetzen lassen. Ich will zugestehen, dass man, wenn man manche Gebrauchsanweisung von Geräten aus Fernost liest, einen gewissen Interpretationsspielraum hat und sich an eine kreative publizistische Arbeit erinnert fühlt.
(Heiterkeit im ganzen Hause)
Aber das Beispiel zeigt, dass es hier noch Regelungsbedarf gibt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ernster zu nehmen ist das, was Sie ansprachen, Frau Krüger-Leißner, nämlich dass ganz wesentliche Grundlagen durch veränderte Produktionsstrukturen angegriffen werden. Ich will nur das Beispiel nennen, dass zunehmend mehr Verlagsaufträge an Einzelselbstständige vergeben werden, die ihrerseits wiederum Freelancer, Selbstständige beschäftigen. Hier sind Publizisten in der Doppelrolle, Auftragnehmer und gleichzeitig Auftraggeber zu sein. Im Moment besteht die Schwierigkeit darin, dass sie teilweise sowohl für die von ihnen Beschäftigten als auch für sich selbst Abgaben leisten müssen, sodass es zu Doppelzahlungen kommt. Teilweise werden die beauftragenden Verlage, die das ausgliedern, zur Entrichtung der Verwertungsabgabe herangezogen. An dieser Stelle sehe ich einen weitergehenden Änderungsbedarf, den dieser Gesetzentwurf leider nicht deckt. Wir sollten das möglichst bald in einem umfassenderen Reformprozess angehen. Da alle Fraktionen grundsätzlich die Notwendigkeit einer Künstlersozialversicherung betont haben, müsste uns das eigentlich möglich sein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wenn die Koalition mit uns redet, Herr Kurth!)
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sagen. Es leuchtet uns nicht ganz ein, dass bei der Kontrolle die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialversicherung gleichermaßen beauftragt werden. Die Rentenversicherung soll sich mit den Unternehmern befassen, während die Künstlersozialkasse für diejenigen zuständig sein soll, die als selbstständige Einzelunternehmer arbeiten. Häufig gibt es aber einen Wechsel zwischen den verschiedenen Rollen. Es wäre daher sinnvoll, die Rentenversicherung damit zu beauftragen und die Einziehung der Beiträge aus Gründen der Verwaltungsklarheit weiterhin bei der Künstlersozialkasse zu belassen. Ich glaube, wir werden das in den anstehenden Beratungen noch ändern können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf den Drucksachen 16/4373 und 16/4419 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

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Eine Antwort zu “Künstlersozialkasse”

  1. Seit fast 3 Jahren betreibe ich eine Webseite zum Thema Künstlersozialkasse ! Ich habe mich mit unzähligen Künstlern , Verwertern , Anwälten unterhalten und persönlich getroffen .
    Fehler der Vergangenheit auf Seiten der Politik und der KSK als Behörde nun auf Künstler und Verwerter „abzuwälzen “ – das werden sich die Künstler nicht gefallen lassen .Der erneute „Reformversuch“ ist ein Witz ! Die oben geführte Diskussion zeigt nur zu deutlich wie weit Politiker von der Realität entfernt sind … ach ja : nur mal so : von ca. 50 Politikern die ich angeschrieben habe hielten es genau 4 !!!!!!!!! für angebracht zu antworten … wer sich informieren möchte : http://www.kskforum.de – ich freue mich über jede e – mail ! Joachim Griebe

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